Merkzeichen H aber kein Merkzeichen B ??

gefunden am 24.06.2010

Hallo, das ist mein erster Beitrag hier und gleich ein so schwieriges Thema. Mein Sohn Luca hat beidseitige LKGS. Er hat Im Behindertenausweis das Merkzeichen H 100% bekommen aber nicht B dazu, ob wohl wir es beantragt haben. Nach meinen Erkundigungen ist B f?egleitperson. Mir leuchtet das nur mit H ohne B irgend wie nicht ein. Denn bei H ist man Hilfsbed?ig. Wie soll nun ein 5 Monate altes Kind mit H ohne B zB, nach M?en kommen, immer hin 72km, ohne eine Begleitperson? Mir ist schon klar, das Kinder immer eine Begleitung brauchen. Nur in dem Gesetz des Behindertenausweises ergibt sich f?ich die logische Folgerung, das es H ohne B gar nicht geben d?e. Ein kleiner Auszug aus dem Gesetz: Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von ?ntlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelm?g auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist au?rdem, da?der Grad der Behinderung mindestens 50 betr? und zugleich das Merkzeichen G, H oder Gl zusteht. Ist ja logisch und trifft f?uca ja auch zu! § 146, Abs. 2, SGB IX, (Merkzeichen B auf dem SB-Ausweis) "Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von ?ntlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelm?g auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass der schwerbehinderte Mensch, wenn er nicht in Begleitung ist, eine Gefahr f?ich oder f?ndere darstellt." Trifft fur Luca ja auch zu, da er ja wenn er die LKGS nicht h?e ja auch keinen Schwerbehindertenausweis br?hte und nicht die 72Km nach M?en fahren m?! Nun meine Frage: Hat von euch jemand beides im SBW stehen, also H und B? Wenn ja, k?e mir jemand die Begr?ng f? zukommen lassen? W? es dringend f?inen Einspruch ben?en. Gru?Alexander

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